Um einen Einzelverbindungsnachweis für Ihren Anschluss einsehen zu können, müssen Sie diesen im Vorfeld beauftragen.

Einen regelmäßigen Einzelverbindungsnachweis oder eine nachträgliche Übersicht bei Rechnungsbeanstandungen, können Sie aus Datenschutzgründen nur schriftlich beauftragen.

Und so beauftragen Sie den Einzelverbindungsnachweis schnell und einfach online:

Hinweis: Verbindungen innerhalb einer Flatrate werden im Einzelverbindungsnachweis nicht aufgeführt.